Presserat formuliert Ehrenkodex neu. Schutz vor Diskriminierungen gestärkt

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03.12.2013 | 12:27 | Tamara Tanasijevic

Der Österreichische Presserat hat gestern seinen Ehrenkodex überarbeitet. Schutz vor Diskriminierungen durch die Medien wurde aktualisiert und gestärkt.

Wien. Gestern wurde der Ehrenkodex für die österreichische Presse überarbeitet. Jetzt finden sich darin konkrete Formulierungen, die Diskriminierung wegen einer Behinderung und des Geschlechts verhindern sollen.

Gegenüber M-MEDIA spricht Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Österreichischen Presserates, von einer „erforderlichen Überarbeitung, durch welche der Ehrenkodex in eine moderne Form gegossen wurde.“  So hat man, laut Warzilek, u.a. den Begriff „rassische Diskriminierung“, ein „Relikt aus den 1960er Jahren“, gestrichen und neuformuliert.“ Der neugestaltete Punkt 7.2 des Ehrenkodexes lautet wie folgt: „Jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen ist unzulässig.“ Diese Überarbeitung entspricht nun den heutigen Maßstäben und soll der Medienwelt als ethischer Leitfaden dienen, betont Warzilek. Durch diese wichtige Zeichensetzung will man die gesellschaftliche Vorbildfunktion der Medien nochmal ins Bewusstsein rufen.

Im Zuge dieser neuen Bestimmung lässt der Präsident des Trägervereins, Oscar Bronner, Herausgeber der Tageszeitung „DER STANDARD“, verlauten, dass die antidiskriminierende Haltung der Medien weiter ausgebaut wurde.


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