Der Wiener Kongress von 1814/15 schaffte Sklaverei ab

Abschaffung der Sklaverei in den französischen Kolonien 1848, Bild von Auguste François Biard (1849)

30.03.2015 | 13:04 | REDAKTION

Beim Wiener Kongress 1814/15 wurde nicht nur Europa politisch neu geordnet, sondern auch die Abschaffung des atlantischen Sklavenhandels beschlossen schreibt Werner Sabitzer in „öffentliche Sicherheit“ das Magazin des Innenministeriums.

Im  September 1814 kamen  Staatsmänner aus allen Staaten Europas mit Ausnahme   des   Osmanischen Reichs zum „Wiener  Kongress“, um Europa nach dem Sturz Napoleons I. neu zu ordnen. Die Verhandlungen unter  der  Leitung des  österreichischen Staatskanzlers  Klemens  Fürst Metternich dauerten bis zur Unterzeichnung der  „Wiener  Schlussakte“ fast  acht Monate.

Beim Wiener Kongress wurde ein Beschluss  gefasst, der  sich  nicht  mit der Neuordnung Europas befasste: Es ging um die Abschaffung des Sklavenhandels über den Atlantik. Im britischen Königreich hatte sich schon Ende des 18. Jahrhunderts die Abolitionsbewegung für ein Verbot des Sklavenhandels eingesetzt und 1807 wurde der Sklavenhandel in Großbritannien gesetzlich untersagt. Der französische Staatsmann und Diplomat Charles- Maurice de Talleyrand-Périgord unterstützte die Briten und schlug in der Sitzung des „Komitees der Acht“ (Österreich, Preußen, Russland, Großbritannien, das wiederhergestellte Frankreich, Spanien, Portugal und Schweden) am 10. Dezember 1814 in Wien vor, eine Kommission einzurichten, die sich mit einer Einschränkung bis hin zu einer Aufhebung des „Handels mit N*“ befassen sollte. Die Delegierten der Königreiche Spaniens und Portugals betrachteten den Vorschlag als Einmischung in ihre Kolonialpolitik. In der Achter Konferenz vom 16. Jänner 1815 regte der britische Außenminister Robert  Stewart  Viscount  Castlereagh an, die Verhandlungen über ein Verbot des Sklavenhandels beim Kongress in gleichrangigen „Sondersitzungen“ der acht Mächte zu führen. Metternich ließ über diese „Frage der öffentlichen Moral und Menschlichkeit“ offen abstimmen, die iberischen Vertreter wurden überstimmt und das Thema wurde im Kongress weiter behandelt.

Die erste Sonderkonferenz zur Abschaffung  des  Sklavenhandels  wurde am 20. Jänner 1815 im Quartier des britischen Außenministers abgehalten – mit hochrangigen Vertretern der acht Nationen. Ab der zweiten Sitzung nahm auch Fürst Metternich an den Verhandlungen teil. Friedrich von Gentz, Berater von Fürst Metternich und Protokollführer beim Kongress, entwarf innerhalb kurzer Zeit einen Entwurf einer Absichtserklärung. Nach vier Sitzungen einigten sich die Mächtevertreter am 8. Februar 1815 auf eine Deklaration. Demnach wurde der Handel mit „schwarzafrikanischen“ Sklaven als den Prinzipien der Humanität und der allgemeinen Moral Hohn sprechend – stigmatisiert und seine „völlige Abschaffung“ verlangt. Ein zeitliches Limit  wurde  aber  nicht  vorgegeben. Die Zustimmung des portugiesischen Delegierten  wurde  ihm  „abgekauft“. Der Text erlangte als Beilage 15 der Wiener Schlussakte Rechtsverbindlichkeit.

Ab 1816 beschäftigte sich eine Botschafterkonferenz in London mit dem weiteren Vorgehen. 1817 wurde Spanien davon überzeugt, den Sklavenhandel  bis 1820  einzustellen. Erst  nach 1850 ging der Transport von versklavten S*afrikanern über den Nordatlantik zurück.

Sklavereiverbot in Österreich

Schon drei Jahre vor der Erklärung beim Wiener Kongress, wurden mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs  (ABGB)  am 1. Jänner 1812 in Österreich-Ungarn Sklaverei und Leibeigenschaft verboten. „Jeder Mensch  hat angeborne,  schon durch die   Vernunft einleuchtende   Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet“, heißt es im § 16 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

§ 16 ABGB enthielt das weltweit erste Verbot der Sklaverei. In Frankreich war zwar schon während der Revolution die Abschaffung der Sklaverei proklamiert worden, aber 1804 wurde der Sklavenhandel in den französischen Kolonien wieder erlaubt. Und in Großbritannien war 1807 zwar den Sklavenhandel verboten worden, nicht aber die Sklaverei, der bis 1832 erlaubt war.

Mit dem Hofkanzleidekret vom 19. August 1826 wurde klargestellt, dass das Sklaverei-Verbot nach § 16 ABGB auch  den  Transport  von Sklaven  auf österreichischen Schiffen einschließt. Jeder Sklave, der österreichisches Gebiet oder ein österreichisches Schiff betritt, erlangt sofort die persönliche Freiheit und wer einen ehemaligen Sklaven in seiner Freiheit hindert, begeht das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit. Mit dieser Klarstellung wollte man vor allem die Beteiligung österreichischer Reeder am lukrativen Transport von Sklaven in das Osmanische Reich über dalmatinische Hafenstädte verhindern. Dalmatien, das an das Os- manische Reich grenzte, war nach dem Wiener Kongress der österreichisch- ungarischen Monarchie zugefallen.

Totes Recht

Nach § 104 StGB ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen, wer Skla- venhandel treibt oder wer bewirkt, dass ein anderer versklavt oder in eine sklavereiähnliche Lage gebracht wird oder dass sich ein anderer in Sklaverei oder eine sklavereiähnliche Lage begibt. Das Delikt ist in Österreich heute totes Recht. Es gab bisher nur eine Anklage. Sie betraf einen Niederösterreicher, der seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverließ gefangen gehalten und vergewaltigt hatte. Er wurde 2009 wegen  mehrerer  Verbrechenstatbestände zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Handel mit Sklaven war bis ins 19. Jahrhundert einer der lukrativsten Wirtschaftszweige. Etwa zehn Millionen Menschen aus Afrika – Schätzungsweise 17 bis 20 Millionen nach neuestem Stand der Wissen, Anm. unserer Redaktion – wurden als Sklaven nach Europa und in die Neue Welt verschifft. Ende des 15. Jahrhunderts kamen etwa 1.000 Sklaven aus Afrika nach Europa. Mitte des 18. Jahrhunderts verschifften die Händler etwa 80.000 Sklaven pro Jahr; mehr als die Hälfte davon aus Westafrika. Sklavenhändler-Nationen waren vor allem die Niederlande und Frankreich. 1621 gründeten die Holländer die Westindien-Kompanie, die zwei Jahre später bereits 15.000 Sklaven in das eroberte Brasilien brachte. 1646 landeten die ersten schwarzen Sklaven in der holländischen Kolonie Neu Amsterdam, dem heutigen New York. Engländer mischten ab Mitte des 17. Jahrhunderts im Sklavenhandel mit. 1786 verschiff- ten die Engländer 53.000 afrikanische Sklaven in die „Neue Welt“, die Franzosen  23.000,  die  Holländer  11.000, die Portugiesen 8.700 und die Dänen 1.250. Auch preußische Unternehmen waren an Sklaventransporten beteiligt.

Als erste Sklavenhandelsnation verbot Dänemark 1792 die Sklaverei über den Atlantik ab dem 1. Jänner 1803. Großbritannien untersagte wie erwähnt 1807 den Sklavenhandel – die Sklaverei selbst verbot das britische Königreich erst 1832. 1823 wurde in Großbritannien eine Anti-Slavery-Society gegründet. Zwischen Frankreich, Portugal und Spanien gab es „gegenseitige Untersuchungsabkommen“. Aufgrund dieser Abkommen konnten verdächtige Schiffe der jeweils anderen Länder kontrolliert werden. Die Niederlande setzten dem Sklavenhandel 1863 ein Ende und in den USA wurde die Sklaverei im Dezember 1865 abgeschafft. Brasilien verabschiedete 1871 ein Gesetz zur teilweisen Abschaffung der Sklaverei und 1880 wurden die letzten 700.000 Sklaven in die Freiheit entlassen.  In  Kuba  endete  die  Sklaverei 1880.

 

Werner Sabitzer

Aus „Öffentliche Sicherheit“ Nr. 3-4/15 – März/April 2015, S. 28 – 30 (pdf)

 

Quellen:

  • Curtin, Philip D.: The Atlantic Slave Trade. A Census. University of Wisconsin Press, Madison, 1975.
  • Stauber, Reinhard: Der Wiener Kongress. Böhlau UTB, Wien, Köln, Weimar, 2014.
  • Zeuske, Michael: Sklaven und Sklaverei  in   den   Welten  des   Atlantiks. 1400–1940. Umrisse, Anfänge, Akteure, Vergleichsfelder und Bibliographien. LIT, Berlin, 2006.

 


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